§1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGBs gelten ausnahmslos für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kleinunternehmen Limo-Service und dem Mieter,
sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
Stehen die AGBs mit Bedingungen des Mieters oder Dritter, die mit Limo-Service im Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch, so gehen diese AGB vor.
§2. Allgemeines
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste, welche freibleibend ist und Kalkulationsirrtümer jederzeit geändert werden kann.
§3. Aufträge
§3.1 Gegenstand und Ablauf
Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand und Ablauf zweifelsfrei erkennen lassen.
Werden Aufträge für Dritte ausgeführt, ist die Vergütung immer vom Auftraggeber selbst zu entrichten.
§3.2 Fahrzeugreservierung
Fahrzeugreservierung haben nur Gültigkeit mit schriftlicher Bestätigung.
Bei der Auftragsannahme ist immer eine Anzahlung fällig.
Die Vergütung ist spätestens vor Auftragsbeginn fählig.
(Preise in Euro beinhalten: Chauffeur und freie An- und Abfahrt bis 50 km vom jeweiligen Standort. Nicht beinhaltet sind: Eintritte, Park- und Fährkosten, Strassengebühren, Trinkgeld etc.)
§4. Rücktritt
§4.1 Rücktrittsbeträge
Bei Rücktritt werden folgende Beträge fällig:
Bis zu einem Monat vor Fahrzeugnutzung kostenfrei.
Nach einem Monat wird die Anzahlung eingehalten (bis zu 150,00 Euro).
§4.2 Vertragsrücktritte
Das Kleinunternehmen Limo-Service ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten,
wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegenden Pflicht verletzt,
insbesondere die Anzahlung nicht leistet.
§5. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten, wiederrechtlichen Schäden am Fahrzeug
(z.B. Beschmutzung von Innenraum der Limo) und gegenüber dem Fahrer persönlich und unbegrenzt.
Rauchen und Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen ist in unserem Fahrzeug nicht gestattet.
§6. Haftung des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich ein verkehrssicheres und regelmässig technisch gewartetes Fahrzeug bereitzustellen.
Alle Mietangebote gelten ausschliesslich für Fahrten mit Chauffeur.
§7. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag, gleich welchem Grund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf
einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters.
In Fällen von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Stau, plötzlicher Schaden am Fahrzeug, höhere Gewalt) haftet der Vermieter nicht und bestehen keine Schadenersatzansprüche des Mieters.
Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung vom Fahrzeug durch äussere Umstände übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.
§8. Weisungen des Chauffeurs
Die Fahrgäste haben sich an die Weisungendes Chauffeurs zu halten.
Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs oder des Auftragnehmers zuwider oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, dem PersBefG oder der Siecherheit des Strassenverkehrs durch eine Beeinträchtigung des Fahrers dar, sind der Auftragnehmer oder der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschliessen.
Ein Recht auf eine Entschädigung oder Fahrpreiserstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.